
Vorrangänderung in der Tempo-30-Zone
Kategorie: Verkehrsgefährdung
erledigt
Durch die Tempo-30-Zone hat sich in Lengau im Kreuzungsbereich Wetterkreuzstraße/Rosengarten der Vorrang geändert. Hier gilt die Rechtsregel, folglich Vorfahrt beim Verlassen der Wetterkreuzstraße in Richtung Ortsgebiet. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die Linkskommenden mithilfe eines Verkehrsschildes auf diese Vorrangänderung aufmerksam gemacht werden würden.
Kommentar
Guten Morgen!
Danke für die Anregung, werde es mit dem Sachverständigen der BH besprechen, da Beschilderungen im Zonenbereich mit der BH vereinbart werden muss. LG Erich Rippl
zuletzt aktualisiert am 08.01.2015