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Schneeräumung
Kategorie: Verkehrsgefährdung
erledigt
Hallo,
habe eine Frage:
Hat die Gemeinde eine Möglichkeit gegen
Anwohner einer Gemeindestraße vorzugehen, wenn diese
den ganzen Schnee, (von privaten Gargeneinfahrten oder von Parkplätzen vor dem Haus), auf die Gemeindestraße schieben, und dadurch den Durchzugsverkehr und das Ausfahren aus gegenüberliegenden Garagen behindern, weil die Straße so schmal wird, das sogar der Schneepflug seine
Probleme hat.
Ein Gespräch mit diesen Anwohnern ist leider gescheitert.
Kommentar
Die Ablagerung von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf der Straße ist nicht zulässig (Straßenverkehrsordnung). In den nächsten Gemeindenachrichten wird darüber informiert und auf die richtige Schneeräumung hingewiesen. Bei Verkehrsunfällen, welche auf eine unzulässige Schneeablagerung auf der öffentlichen Straße zurückzuführen ist, ist mit Regressansprüchen zu rechnen.
Mit besten Grüßen
zuletzt aktualisiert am 17.01.2019