
Schnee
Kategorie: Verkehrsgefährdung
erledigt
Warum wird der Kirchenplatz in Schneegattern nicht geräumt ???
Kommentar
Die Gehsteige u Straßen haben Priorität !!!
zuletzt aktualisiert am 12.01.2019
erledigt
Warum wird der Kirchenplatz in Schneegattern nicht geräumt ???
Die Gehsteige u Straßen haben Priorität !!!
zuletzt aktualisiert am 12.01.2019
erledigt
Hallo,
kann die Gemeinde einmal die Moosstraßensiedlung mit der Schneefräse befahren. Die Straße ist sehr eng, und von diversen Hausbesitzern wird der Schnee von der Einfahrt auf die Straße geschoben. Der Schneepflug schiebt diesen leider nicht zurück, wodurch die Straße sehr eng wurde. Weiters kann der Schneepflug den Schnee nicht mehr zur Seite räumen, und es fallen immer wieder grössere Brocken auf die Straße zurück. Vielleicht kann man die Hausbesitzer darauf aufmerksam machen, dass der Schnee auf dem eigenen Grund gelagert wird.
Zur Zeit geht es nicht. Sie müssen zuerst alle Gehsteige in Scheegsttern, Friedburg, Ameisberg, Lengau, Schwöll, Heiligenstatt,... u alles Busbuchten räumen!!!
Ich bitte um Verständnis, zur Zeit ist es überall sehr schwierig !!!
zuletzt aktualisiert am 12.01.2019
erledigt
Irgendwie ist meine Bitte wohl zwischen Büro und Bauhof im Schnee stecken geblieben. noch immer bekomme ich Schneehaufen vor meine Haustüre geschippert obwohl auf der Strecke zum PferdeStall nur mein Haus und das von Frau Wagner steht....wäre es bitte möglich auf das Knöpfchen zu drücken und den Schnee nicht vor meine Haustüre sondern vis a vis ins Feld vom Herrn Klicker zu schippen. nochmals Danke
Danke für Ihre Mitteilung.
Wir werden dies nochmal weiterleiten.
Mit besten Grüßen
zuletzt aktualisiert am 11.01.2019
erledigt
Hallo,
habe eine Frage:
Hat die Gemeinde eine Möglichkeit gegen
Anwohner einer Gemeindestraße vorzugehen, wenn diese
den ganzen Schnee, (von privaten Gargeneinfahrten oder von Parkplätzen vor dem Haus), auf die Gemeindestraße schieben, und dadurch den Durchzugsverkehr und das Ausfahren aus gegenüberliegenden Garagen behindern, weil die Straße so schmal wird, das sogar der Schneepflug seine
Probleme hat.
Ein Gespräch mit diesen Anwohnern ist leider gescheitert.
Die Ablagerung von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf der Straße ist nicht zulässig (Straßenverkehrsordnung). In den nächsten Gemeindenachrichten wird darüber informiert und auf die richtige Schneeräumung hingewiesen. Bei Verkehrsunfällen, welche auf eine unzulässige Schneeablagerung auf der öffentlichen Straße zurückzuführen ist, ist mit Regressansprüchen zu rechnen.
Mit besten Grüßen
zuletzt aktualisiert am 17.01.2019
erledigt
gibt es schon eine Information wer für die Straßenlaterne am Bahnhof Lengau zuständig ist ? Bitte um einen Ansprechpartner falls dies nicht die Gemeinde ist....
SIEHE EINTRAG vom 28.12.2018
Danke und lg
Die Zuständigkeit liegt bei der ÖBB, da dies der Grund der ÖBB ist.
Wir werden Ihr Anliegen der ÖBB weiterleiten.
Mit besten Grüßen
zuletzt aktualisiert am 07.01.2019